Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat Herrn Kroll nach entsprechendem Prüfverfahren und dem Nachweis der theoretischen und praktischen Erfahrungen diese offizielle Berufsbezeichnung nach der Fachanwaltsordnung verliehen. In der Bundesrepublik dürfen von ca. 150.000 zugelassenen Anwälten lediglich 770 Kolleginnen und Kollegen diese Bezeichnung führen.
08.12.2010986 Mal gelesen