§ 16 APG NRW, Komplementäre ambulante DiensteTeil 3 – Weitere Angebote Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten ...
§ 17 APG NRW, Angebote zur Unterstützung pflegender AngehörigerTeil 3 – Weitere Angebote Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten ...
§ 18 APG NRW, Einrichtungen der BehindertenhilfeTeil 3 – Weitere Angebote Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten ...
§ 19 APG NRW, LandesförderplanTeil 4 – Maßnahmen des Landes Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ...
§ 20 APG NRW, Bericht der Landesregierung zur Lage der Älteren in Nordrhein-WestfalenTeil 4 – Maßnahmen des Landes Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ...
§ 21 APG NRW, VerfahrenTeil 5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ...
§ 22 APG NRW, ÜbergangsregelungenTeil 5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ...
§ 23 APG NRW, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, BerichtspflichtTeil 5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ...
BauKaG NRW 2003,NW - BaukammerngesetzTitel: Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen "Architekt", "Architektin", "Stadtplaner" und "Stadtplanerin" sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" und "Beratende ...
§ 1 BauKaG NRW, BerufsaufgabenErster Teil – Schutz der Berufsbezeichnungen "Architekt", Architektin", "Stadtplaner" und "Stadtplanerin"; Architektenkammer → Erster Abschnitt – Schutz der Berufsbezeichnung Titel: Gesetz über den Schutz der ...