§ 160 GenG, Zwangsgeldverfahren
...(2) Für das Verfahren sind die Vorschriften maßgebend, welche zur Erzwingung der im Handelsgesetzbuch angeordneten Anmeldungen zum Handelsregister gelten....
...(2) Für das Verfahren sind die Vorschriften maßgebend, welche zur Erzwingung der im Handelsgesetzbuch angeordneten Anmeldungen zum Handelsregister gelten....
...(6) Folgende Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß: 1. § 290 Abs. 2 bis 5 über die Pflicht zur Aufstellung sowie die §§ 291 und 292 über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte;...
...(2) Soweit in § 55 Nr. 32 und 33 und § 58 Abs. 5 Nr. 13 und 14 auf Vorschriften des Handelsgesetzbuchs verwiesen wird, finden diese in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2005 ( BGBl. I S. 2267 ) Anwendung....
...§ 285 Nr. 9 Buchst. a HGB...
...§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB...
...Handelsgesetzbuches...
...(2) Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung und Inventar finden entsprechend Anwendung....
...(5) Die Universität erstellt einen Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften...
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...Handelsgesetzbuchs...
...Handelsgesetzbuches...