§ 1685 BGB, Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
...§ 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient....