Art. 231 EGBGB, Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs
...Grundgesetzes...
...Grundgesetzes...
...Art. 9 II. Nr. 2 u. 3: BGB 400-2 Art. 9 II. Nr. 5: GG 100-1 Art. 9 III. Nr. 6: GleichberG 400-3 Art. 9 III.: Vgl. GVBl. Berlin 1961 S. 1121...
...3. für einen Beteiligten ohne Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes , wenn er der Aufforderung der Behörde, einen Vertreter zu bestellen, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachgekommen ist,...
...3. für eine Beteiligte oder einen Beteiligten ohne Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes , wenn sie oder er der Aufforderung der Behörde, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, innerhalb der ihr oder ihm gesetzten Frist nicht nachgekommen ist,...
...§ 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 700) ist mit dem Grundgesetz vereinbar....
...(1) 1 Die oberste Dienstbehörde kann Empfängern von Hinterbliebenenversorgung die Versorgungsbezüge auf Zeit teilweise oder ganz entziehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt haben;...
...Grundgesetzes...
...2. die oder der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Grundgesetzes im ordentlichen Strafverfahren...
...Grundgesetzes...
...(1) Die oberste Dienstbehörde kann Empfängerinnen und Empfängern von Hinterbliebenenversorgung die Versorgungsbezüge auf Zeit teilweise oder ganz entziehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt haben;...