§ 25 VSG Bln, Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
...§ 25 VSG Bln - Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes...
...§ 25 VSG Bln - Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes...
...Wer sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt, darf nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden...
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..."Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , getreu der Verfassung des Landes Brandenburg und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen."...
...2. Bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2025, gelten die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften nach Maßgabe der Gründe zu D II 2 b fort....
...(1) 1 Deutsche im Sinn des Grundgesetzes und Personen, die auf Grund von Rechtsvorschriften Deutschen gleichgestellt sind, sind zu dem von ihnen gewählten Studium berechtigt, wenn sie die hierfür erforderliche Qualifikation nachweisen und keine Immatrikulationshindernisse vorliegen;...
...Grundgesetzes...
...Ausführungsgenehmigungen anderer Länder im Geltungsbereich des Grundgesetzes gelten auch in der Freien und Hansestadt Hamburg...
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...Grundgesetz...
...(1) Amtl. Anm.: geändert auf Grund der veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse. (2) Amtl. Anm.: vgl. Art. 129 Abs. 3 GG ....
...dd) die erarbeiteten Lösungsstrategien, ee) die persönlichen Stärken des Teilnehmers, ff) die Zielvereinbarungen und gg) den Seminarvertrag...
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