§ 451b HGB, Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten
...Redaktionelle Abkürzung HGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 4100-1 (1) Abweichend von § 408 ist der Absender nicht verpflichtet, einen Frachtbrief auszustellen. § 451b HGB - Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten Bibliographie...