§ 43 HRV, Inhalt der Eintragungen in Abteilung B
...gg) das Bestehen eines bedingten Kapitals unter Angabe des Beschlusses der Hauptversammlung und der Höhe des bedingten Kapitals;...
...gg) das Bestehen eines bedingten Kapitals unter Angabe des Beschlusses der Hauptversammlung und der Höhe des bedingten Kapitals;...
...(1) Die Beschwerde nach § 39 des Bremischen Wahlgesetzes kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts das Grundgesetz , die Landesverfassung oder das Bremische Wahlgesetz oder das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid verletzt habe....
...Grundgesetzes und der Verfassung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. 2 Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes...
...II. § 198 Absatz 3 des Strafvollzugsgesetzes ist, soweit sich die Vorschrift auf die gesetzliche Altersrentenversicherung bezieht, mit dem Grundgesetz vereinbar. Grundgesetz...
...Grundgesetzes...
...(3) Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt...
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...Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz...
...h) Staatsverträge und sonstige staatsrechtliche Vereinbarungen (mit Ausnahme von Ressortabkommen geringerer Bedeutung), Zustimmungserklärungen zu Verträgen des Bundes gemäß Ziffer 3 der Lindauer Vereinbarung und Stellungnahmen des Saarlandes gemäß Art. 32 Abs. 2 GG...
...(1) Die Ministerpräsidentin benennt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrates die von der Landesregierung bestellten Mitglieder des Bundesrates und seiner Ausschüsse. Die Landesregierung bestellt die in die Ausschüsse des Bundesrates zu entsendenden Beauftragten ( Art. 52 Abs. 4 GG )....
...3. Der Landtag unterrichtet die Landesregierung so bald als möglich, wenn er die Absicht hat, von der Ermächtigung des Art. 80 Abs. 4 GG Gebrauch zu machen...
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