§ 30 StGHG
...(1) Die Beschwerde nach § 39 des Bremischen Wahlgesetzes kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts das Grundgesetz , die Landesverfassung oder das Bremische Wahlgesetz oder das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid verletzt habe....