§ 112 BRAO, Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer
...§ 112 BRAO - Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer Bibliographie Titel Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Redaktionelle Abkürzung BRAO Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 303-8 Für die Aufwandsentschädigung der anwaltlichen Beisitzer und für den Ersatz ihrer Reisekosten gilt § 103 Abs. 6 entsprechend....