§ 2344 BGB, Wirkung der Erbunwürdigerklärung
...§ 2344 BGB - Wirkung der Erbunwürdigerklärung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt...
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