§ 1356 BGB, Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit
...§ 1356 BGB - Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) 1 Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. 2 Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung....