§ 121 BGB, Anfechtungsfrist
...§ 121 BGB - Anfechtungsfrist Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB...
...§ 121 BGB - Anfechtungsfrist Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB...
...§ 127 BGB - Vereinbarte Form Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB...
...§ 134 BGB - Gesetzliches Verbot Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt...
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...§ 135 BGB - Gesetzliches Veräußerungsverbot Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 136 BGB - Behördliches Veräußerungsverbot Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich....
...§ 137 BGB - Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 140 BGB - Umdeutung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp...
...§ 146 BGB - Erlöschen des Antrags Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird....
...§ 157 BGB - Auslegung von Verträgen Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern....
...§ 165 BGB - Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist...
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