§ 593b BGB, Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
...§ 593b BGB - Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Wird das verpachtete Grundstück veräußert oder mit dem Recht eines Dritten belastet, so gelten die §§ 566 bis 567b entsprechend....