§ 42 GemO, Rechtsstellung des BürgermeistersZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
§ 43 GemO, Stellung im GemeinderatZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
§ 44 GemO, Leitung der GemeindeverwaltungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
§ 45 GemO, WahlgrundsätzeZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
§ 46 GemO, Wählbarkeit, HinderungsgründeZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
§ 47 GemO, Zeitpunkt der Wahl, StellenausschreibungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Bürgermeister Titel: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung ...
Art. 34 GO, Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 35 GO, Rechtsstellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 36 GO, Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 37 GO, Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...