Art. 40 MontÜbk, Haftung des vertraglichen und des ausführenden LuftfrachtführersKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 41 MontÜbk, Wechselseitige ZurechnungKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 42 MontÜbk, Beanstandungen und WeisungenKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 43 MontÜbk, Leute der LuftfrachtführerKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 44 MontÜbk, Betrag des gesamten SchadensersatzesKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 45 MontÜbk, BeklagterKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 46 MontÜbk, Weiterer GerichtsstandKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 47 MontÜbk, Unwirksamkeit vertraglicher BestimmungenKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 48 MontÜbk, Innenverhältnis von vertraglichem und ausführendem LuftfrachtführerKapitel V – Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International
Art. 49 MontÜbk, Zwingendes RechtKapitel VI – Sonstige Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...