Art. 30 GO, Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 31 GO, Zusammensetzung des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 32 GO, Aufgaben der Ausschüsse1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 33 GO, Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 34 GO, Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 35 GO, Rechtsstellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 36 GO, Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 37 GO, Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 38 GO, Verpflichtungsgeschäfte; Vertretung der Gemeinde nach außen1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...
Art. 39 GO, Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → b) – Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung ...