§ 7 LGG, Ausschreibung von Stellen und FunktionenZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 8 LGG, AuswahlverfahrenZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 9 LGG, Einstellung und beruflicher AufstiegZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 9a LGG, Sexuelle Belästigung am ArbeitsplatzZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 10 LGG, AusbildungZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 11 LGG, FortbildungZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 12 LGG, GremienZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 13 LGG, SpracheZweiter Abschnitt – Frauenförderung im öffentlichen Dienst Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) Normgeber: Brandenburg
§ 14 LGG, AuftragsvergabeDritter Abschnitt – Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz ...
§ 15 LGG, Staatliche LeistungsgewährungDritter Abschnitt – Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz ...