§ 17 GenG, Juristische Person; Formkaufmann
...(1) Die eingetragene Genossenschaft als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. (2) Genossenschaften gelten als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs ....