§ 554 HGB, Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung
...HGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 4100-1 (1) Der Vermieter hat dem Mieter das Schiff zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. § 554 HGB - Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung Bibliographie Titel Handelsgesetzbuch Redaktionelle Abkürzung...