§ 550 HGB, Erlöschen von Schadensersatzansprüchen
...§ 550 HGB - Erlöschen von Schadensersatzansprüchen Bibliographie Titel Handelsgesetzbuch Redaktionelle AbkürzungHGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 4100-1 Ein Schadensersatzanspruch wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck erlischt, wenn er nicht innerhalb einer der folgenden Fristen gerichtlich geltend gemacht wird:...