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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: VwZVG
Gliederungs-Nr.: 2010-2-I
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (GVBl 1971 S. 1)

Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl S. 718)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Hauptteil 
Zustellungsverfahren 
  
  
Erster Abschnitt 
Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung 
  
 1
  
Zweiter Abschnitt 
Arten der Zustellung 
  
Allgemeines2
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde3
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben4
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung5
Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste6
  
Dritter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten 
  
Zustellung an gesetzliche Vertreter7
Zustellung an Bevollmächtigte8
Zustellung an Ehegatten und Lebenspartner8a
Heilung von Zustellungsmängeln9
  
Vierter Abschnitt 
  
(weggefallen)10
(weggefallen)11
(weggefallen)12
(weggefallen)13
  
Fünfter Abschnitt 
Sonderarten der Zustellung 
  
Zustellung im Ausland14
Öffentliche Zustellung15
(weggefallen)16
Zustellungen im Besteuerungsverfahren und bei der Heranziehung zu sonstigen öffentlichen Abgaben und Umlagen17
  
Zweiter Hauptteil 
Vollstreckungsverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Geltungsbereich18
Voraussetzungen der Vollstreckung19
Begriffsbestimmungen20
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch21
Sofortige Vollziehbarkeit21a
Einstellung der Vollstreckung22
  
Zweiter Abschnitt 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird 
  
Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung23
Vollstreckungsanordnung24
Vollstreckung von Geldforderungen des Staates25
Vollstreckung von Geldforderungen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände26
Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts27
Erstattungsanspruch28
  
Dritter Abschnitt 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird 
  
Zulässigkeit des Verwaltungszwangs; Zwangsmittel29
Zuständigkeit30
Zwangsgeld31
Ersatzvornahme32
Ersatzzwangshaft33
Unmittelbarer Zwang34
Zwangsmittel in unaufschiebbaren Fällen35
Androhung der Zwangsmittel36
Anwendung der Zwangsmittel37
Rechtsbehelfe38
Anspruch auf Beseitigung von Vollstreckungsfolgen39
  
Vierter Abschnitt 
Einschränkungen von Grundrechten 
  
Einschränkung von Grundrechten40
  
Fünfter Abschnitt 
Kosten 
  
Kostenschuldner; Kostenersatz; Forderungsübergang; Zwangsgelder41
Kosten der Ersatzvornahme41a
  
Dritter Hauptteil 
Übergangs- und Schlußbestimmungen 
  
Durchführungsvorschriften, Verordnungsermächtigung42
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nach § 350b Abs. 5 des Lastenausgleichsgesetzes43
Finanzämter als Vollstreckungsbehörden für bestimmte Fälle44
In-Kraft-Treten 45