Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 VersRücklG
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: VersRücklG
Gliederungs-Nr.: 2032-13
Normtyp: Gesetz

§ 13 VersRücklG – Inkrafttreten *

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

*

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1999.