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Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VersatzV
Gliederungs-Nr.: 2129-27-2-18
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage
(Versatzverordnung - VersatzV)

Vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Vorrang der Rückgewinnung von Metallen3
Stoffliche Anforderungen an die Abfälle4
Inverkehrbringen von Abfällen5
Übergangsregelung6
Ordnungswidrigkeiten7
  
 Anlagen
  
Grenzwertkonzentration (g/kg) für Metalle im AbfallAnlage 1
(zu § 4)Anlage 2
Probenahme und AnalytikAnlage 3
Protokoll für die Entnahme einer FeststoffprobeAnhang 1
Untersuchungsmethoden - FeststoffeAnhang 2
Untersuchungsmethoden - EluateAnhang 3
Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises im Rahmen der standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung für Bergwerke im Salzgestein, die Abfälle verwertenAnlage 4
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833).