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§ 8 VermGebV
Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: VermGebV,RP
Gliederungs-Nr.: 2013-1-23
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 8 VermGebV – Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 14. Juni 2014 (GVBl. S. 87), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. September 2018 (GVBl. S. 317, 2019 S. 32), BS 2013-1-23 außer Kraft.