§ 1 VerkündungsG
Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 1 VerkündungsG
Die Verordnungen der Landesregierung und ihrer Mitglieder werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt verkündet.