§ 1 ThürHhG 2023
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 -ThürHhG 2023-)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 -ThürHhG 2023-)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürHhG 2023 – Feststellung des Landeshaushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 auf 13.069.861.100 Euro festgestellt.