Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 ThürArchivG
Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürArchivG
Gliederungs-Nr.: 224-2
Normtyp: Gesetz

§ 6 ThürArchivG – Öffentliche Archive

Öffentliche Archive im Sinne dieses Gesetzes sind alle Archive, die für das Archivgut von öffentlichen Stellen des Landes, von sonstigen seiner Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen sowie von Gemeinden und Landkreisen zuständig sind.