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§ 4 ThürAllgVwKostO
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAllgVwKostO
Gliederungs-Nr.: 2013-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 ThürAllgVwKostO

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung vom 27. September 1993 (GVBl. S. 619) außer Kraft.