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Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TFG
Gliederungs-Nr.: 2121-52
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
(Transfusionsgesetz - TFG) *)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169)

Zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 123)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen 
  
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen 
  
Versorgungsauftrag3
Anforderungen an die Spendeeinrichtungen4
Auswahl der spendenden Personen5
Aufklärung, Einwilligung6
Anforderungen zur Entnahme der Spende7
Spenderimmunisierung8
Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile9
Aufwandsentschädigung10
Spenderdokumentation, Datenschutz11
Blutdepots11a
Verordnungsermächtigung12
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen12a
  
Dritter Abschnitt 
Anwendung von Blutprodukten 
  
Anforderungen an die Durchführung13
Dokumentation, Datenschutz14
Qualitätssicherung15
Unterrichtungspflichten16
Nicht angewendete Blutprodukte17
Stand der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten18
  
Vierter Abschnitt 
Rückverfolgung 
  
Verfahren19
Verordnungsermächtigung20
  
Fünfter Abschnitt 
Meldewesen 
  
Koordiniertes Meldewesen21
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung21a
Epidemiologische Daten22
Verordnungsermächtigung23
  
Sechster Abschnitt 
Sachverständige 
  
Arbeitskreis Blut24
  
Siebter Abschnitt 
Pflichten der Behörden 
  
Mitteilungspflichten der Behörden25
  
Achter Abschnitt 
Sondervorschriften 
  
Bundeswehr26
  
Neunter Abschnitt 
Bestimmung der zuständigen Bundesbehörden und sonstigen Bestimmungen 
  
Zuständige Bundesoberbehörden27
Ausnahmen vom Anwendungsbereich28
Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen29
Angleichung an Gemeinschaftsrecht30
  
Zehnter Abschnitt 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Strafvorschriften31
Bußgeldvorschriften32
  
Elfter Abschnitt 
Übergangsvorschriften 
  
 33
  
Zwölfter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften34
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes35
(weggefallen)36 und 37
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang38
(Inkrafttreten)39
*)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. EU Nr. L 33 S. 30) sowie der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48).