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§ 34 TFG - Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) 
Amtliche Abkürzung
TFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-52

§ 21 Absatz 1a und § 21a Absatz 1 bis 5 sind ab dem 1. August 2019 anzuwenden.