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Anlage 2 TEKGFRL 2021
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: TEKGFRL,HB
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Anlage 2 TEKGFRL 2021

Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2023

Pauschaler Zuschuss pro Monat für das Leitungspersonal (Ziffer 3.5)

Anzahl der regelmäßig belegten PlätzeMaximaler Zuschuss pro Monat
ab 28 regelmäßig belegter Plätze904 €
ab 36 regelmäßig belegter Plätze1 161 €
ab 42 regelmäßig belegter Plätze1 354 €
ab 56 regelmäßig belegter Plätze1 805 €
ab 70 regelmäßig belegter Plätze2 268 €
ab 84 regelmäßig belegter Plätze2 728 €