Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: TEKGFRL,HB
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Anlage 1 TEKGFRL

Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2023

Pauschaler gruppenbezogener Zuschuss pro Monat zuzüglich Einnahmeausfälle durch die Beitragsfreiheit und zentrale Beitragserhebung pro Monat (vgl. Ziffer 3.2 in Verbindung mit Ziffer 4. der oben genannten Richtlinien)

Kleinkindgruppe (vgl. Ziffer 4.1)

 regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche
 ab 20 Std.ab 25 Std.ab 30 Std.ab 35 Std.ab 40 Std.
8 belegte Plätze5 632 €6 564 €7 577 €8 579 €9 537 €

Ist eine Gruppe mit mehr als 8 Kindern belegt, erhöht sich der Zuschuss um je 200,00 € pro Monat für jedes weitere Kind (max. 8 + 2).

Alterserweiterte Gruppe (vgl. Ziffer 4.2)

 regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche
 ab 27,5 Std.ab 30 Std.ab 40 Std.
12 bis 14 belegte Plätze5 690 €7 059 €8 119 €
15 bis 18 belegte Plätze6 167 €8 857 €
19 bis 20 belegte Plätze6 406 €7 397 €9 274 €

Kindergartengruppe (vgl. Ziffer 4.3)

 regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche
 ab 25 Std.ab 30 Std.ab 40 Std.
15 bis 17 belegte Plätze5 000 €5 806 €7 168 €
18 bis 20 belegte Plätze5 481 €6 376 €7 877 €

Hortgruppe (vgl. Ziffer 4.4)

 regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche
 ab 25 Std.ab 30 Std.ab 40 Std.
15 bis 17 belegte Plätze5 000 €5 806 €6 879 €
18 bis 20 belegte Plätze5 481 €6 376 €7 537 €