Abschnitt 9 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen
Abschnitt 9 TEKGFRL – Ausnahmen
Über Ausnahmen von Nummer 3, nicht jedoch von Nummer 3.4, zum Zwecke der notwendigen Bestandserhaltung einer bestehenden Tageseinrichtung entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven im Rahmen seines Budgets.