Abschnitt 7 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen
Abschnitt 7 TEKGFRL – Eigenbeteiligung der Träger/Elternbeiträge
Die Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Ausgaben für eine Tageseinrichtung wird durch einen Eigenanteil des Trägers, durch die in der Beitragsordnung festgelegten Elternbeiträge, die durch den Magistrat eingezogen werden, durch Eigenarbeit der Eltern, sowie optional durch andere Einnahmen sichergestellt.