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Abschnitt 4 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen
Titel: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: TEKGFRL,HB
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 4 TEKGFRL – Regelmäßige Belegung der Plätze

4.1.
Kleinkindgruppe

Voraussetzung für einen pauschalen gruppenbezogenen Zuschuss ist, dass mindestens 8 Plätze von Kleinkindern belegt sind, davon höchstens 2 Kinder unter 12 Monate.

Dem individuellen Bedarf von Kindern nach Betreuung in einer Tageseinrichtung wird nach Ende des dritten Lebensjahres in der Regel durch den Besuch einer Kindergartengruppe entsprochen.

Mit Vollendung des 42. Lebensmonats eines Kindes endet die Zuwendungsfähigkeit bei Belegung eines Platzes in einer Kleinkindgruppe. Zum Beginn eines Kindergartenjahres sollen keine Kinder neu aufgenommen werden, die älter als 31 Monate sind. Das Betreuungsalter richtet sich im Einzelnen nach dem Bedarf und der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

4.2.
Alterserweiterte Gruppe

Voraussetzung für einen pauschalen gruppenbezogenen Zuschuss ist, dass mindestens 12 Plätze von Kindern ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt belegt sind.

Die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren muss im Durchschnitt mindestens 10 % und höchstens 20 % der jeweiligen Gruppengröße betragen. Die Betreuung kann in unterschiedlichen Gruppen erfolgen.

4.3.
Kindergartengruppe

Voraussetzung für einen pauschalen gruppenbezogenen Zuschuss ist, dass mindestens 12 Plätze von Vorschulkindern belegt sind, die am Tag der Aufnahme älter als 31 Monate waren.

Nachrangig können zum Beginn des Kindergartenjahres "Kinder des IV. Quartals" (geboren zwischen 1. Oktober bis 31. Dezember eines Kalenderjahres) aufgenommen werden.

Entsprechendes gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli eines Kalenderjahres.

4.4.
Hortgruppe (Grundschulkinder)

Voraussetzung für einen pauschalen gruppenbezogenen Zuschuss ist, dass mindestens 12 Plätze durch Grundschulkinder belegt sind.