Abschnitt 10 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen
Abschnitt 10 TEKGFRL – Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven vom 21. Juli 2021 außer Kraft.