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Abschnitt 1 TEKGFRL
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Landesrecht Bremen
Titel: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: TEKGFRL,HB
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1 TEKGFRL – Rechtliche Grundlagen

Diese Richtlinien regeln gemäß § 18 Absatz 5 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes (BremKTG) vom 19. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 491), in der jeweils geltenden Fassung, die Förderung von Tageseinrichtungen von rechtsfähigen, gemeinnützigen Elternvereinen und Eltern-Kind-Gruppen. Die von den Trägern betriebenen Kleinkindgruppen, Kindergärten und Horte sind Tageseinrichtungen im Sinne der §§ 4 bis 6, 7 Absatz 1 und 8 Absatz 1 des BremKTG.