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Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: SSÜG,SL
Gliederungs-Nr.: 12-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Vom 7. Juli 2021 (Amtsbl. I S. 2141)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes1
Betroffener Personenkreis2
Zuständigkeit3
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte3a
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik4
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse5
Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person6
  
Zweiter Abschnitt 
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung7
Einfache Sicherheitsüberprüfung8
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen10
Datenerhebung11
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum12
  
Dritter Abschnitt 
Verfahren 
  
Sicherheitserklärung13
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung14
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit15
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle15a
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung16
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung17
  
Vierter Abschnitt 
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte18
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen19
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien20
Übermittlung und Zweckbindung21
Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten22
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten23
  
Fünfter Abschnitt 
Sonderregelungen für den nicht öffentlichen Bereich 
  
Anwendungsbereich24
Zuständigkeit25
Sicherheitserklärung26
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse27
Aktualisierung28
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse29
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle30
Datenverarbeitung in automatisierten Dateien31
  
Sechster Abschnitt 
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen32
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen33
Verordnungsermächtigung34
Allgemeine Verwaltungsvorschriften35
Anwendung des Saarländischen Datenschutzgesetzes und Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes36
Unabhängige Datenschutzkontrolle37
Einschränkung von Grundrechten38
Übergangsregelung39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten40