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Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG) Gesetz Nr. 827
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG) Gesetz Nr. 827
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SRKG
Gliederungs-Nr.: 2032-10
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG) Gesetz Nr. 827

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 857)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. März 2022 (Amtsbl. I S. 569)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I  
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
  
Abschnitt II  
Reisekostenvergütung 
  
Begriffsbestimmungen2
Anspruch auf Reisekostenvergütung3
Art der Reisekostenvergütung4
Fahrkostenerstattung5
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung6
Dauer der Dienstreise7
(weggefallen)8
Tagegeld9
Übernachtungsgeld10
Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort11
Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach § 11 Abs. 112
(weggefallen)13
Erstattung der Nebenkosten14
Erstattung der Auslagen bei Dienstgängen15
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen16
Aufwandsvergütung17
Pauschvergütung18
Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen19
Auslandsdienstreisen20
Gerichtsvollzieher21
Richter22
  
Abschnitt III  
Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass 
  
Trennungsgeld23
Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass24
  
Abschnitt IV  
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ermächtigung, Verwaltungsvorschriften25
Verweisungen26
Inkrafttreten27