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§ 2 SHBeamtVG - Arten der Versorgung

Bibliographie

Titel
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG)
Amtliche Abkürzung
SHBeamtVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-22

(1) Versorgungsbezüge sind

  1. 1.

    Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

  2. 2.

    Hinterbliebenenversorgung,

  3. 3.

    Bezüge bei Verschollenheit,

  4. 4.

    Unfallfürsorge,

  5. 5.

    Übergangsgeld,

  6. 6.

    Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

  7. 7.

    Erhöhungsbetrag nach § 16 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1,

  8. 8.

    Unterschiedsbetrag nach § 57 Abs. 1 Satz 2 und 3,

  9. 9.

    Zuschläge nach den §§ 58 bis 61,

  10. 10.

    Ausgleichsbetrag nach § 57 Abs. 2.

(2) Zur Versorgung gehört ferner eine jährliche Sonderzahlung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften.