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§ 14 SächsVwOrgG - Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Amtliche Abkürzung
SächsVwOrgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
111-13

(1) Dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind unmittelbar nachgeordnet

  1. 1.

    die psychiatrischen Krankenhäuser in Trägerschaft des Freistaates Sachsen,

  2. 2.

    das Heim "Haus am Karswald" in Arnsdorf,

  3. 3.

    die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen und

  4. 4.

    der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Behörden nehmen die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben wahr.