Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 SächsAPO-Justiz-JVD
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Landesrecht Sachsen

Teil 2 – Vorbereitungsdienst → Abschnitt 2 – Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsAPO-Justiz-JVD
Gliederungs-Nr.: 305-9/2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 6 SächsAPO-Justiz-JVD – Einführung

Die Einführung in einer Justizvollzugsanstalt soll den Anwärterinnen und Anwärtern einen Einblick in die Aufgaben und die gesellschaftliche Bedeutung des Justizvollzugs und in die Vollzugspraxis und die Begegnung mit Gefangenen vermitteln. Dabei sollen die Anwärterinnen und Anwärter den inneren Aufbau einer Justizvollzugsanstalt, die Aufgaben der Beamtinnen und Beamten ihrer Laufbahn und die Aufgaben der anderen Bediensteten kennenlernen.