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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsAPO-Justiz-JVD
Gliederungs-Nr.: 305-9/2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst
(Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)

Vom 5. September 2023 (SächsGVBl. S. 779)

Auf Grund von § 30 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 8 in Verbindung mit Satz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), von denen § 30 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 430) und Satz 2 Nummer 8 zuletzt durch Artikel 11 Nummer 26 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich, Ziel der Ausbildung1
  
Teil 2 
Vorbereitungsdienst 
  
Abschnitt 1 
Einstellung in den Vorbereitungsdienst 
  
Einstellungsvoraussetzungen2
Auswahl und Einstellung3
Dienstbezeichnung4
  
Abschnitt 2 
Gliederung des Vorbereitungsdienstes 
  
Ausbildungsverlauf5
Einführung6
Berufspraktische Ausbildung7
Fachtheoretische Ausbildung8
Praktische Erprobung9
Bewertung der Leistungen und Ausbildungsnote10
Urlaub und Unterbrechung der Ausbildung11
Wiederholung von Abschnitten12
  
Teil 3 
Laufbahnprüfung 
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Grundsatz13
Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane14
Prüfungsausschuss15
Prüfende16
Aufgaben und Zuständigkeiten der Prüfungsbehörde und der Prüfungsorgane17
Weisungsunabhängigkeit18
Bestellung der Prüfungsorgane19
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Vorschriften für das Prüfungsverfahren 
  
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung20
Prüfungsverhinderung21
Noten22
Nichterbringung von Prüfungsleistungen23
Mängel des Prüfungsverfahrens24
Hilfsmittel25
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren26
Prüfungsakten27
  
Abschnitt 3 
Prüfungsverfahren 
  
Zulassung zur Prüfung28
Schriftliche Prüfung29
Bewertung der Prüfungsarbeiten30
Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung31
Mündliche Prüfung32
Bewertung der mündlichen Prüfung33
Prüfungsgesamtnote34
Prüfungsniederschrift35
Zeugnis36
Festsetzung der Platznummern37
Wiederholung der Prüfung38
Ergänzungsvorbereitungsdienst39
Nachteilsausgleich40
  
Teil 4 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen41
Inkrafttreten, Außerkrafttreten42