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Anlage 1.6.2.1 RVG - Unterabschnitt 1
Allgemeine Gebühren

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3
Nr.GebührentatbestandGebühr
Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigtergerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
6200Grundgebühr48,00 bis 420,00 €187,00 €
Die Gebühr entsteht neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt.
6201Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet48,00 bis 444,00 €197,00 €
Die Gebühr entsteht für die Teilnahme an außergerichtlichen Anhörungsterminen und außergerichtlichen Terminen zur Beweiserhebung.
Unterabschnitt 2
Außergerichtliches Verfahren