Anlage 1.6.2.1 RVG - Unterabschnitt 1
Allgemeine Gebühren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr | |
|---|---|---|---|
| Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigter | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
| 6200 | Grundgebühr | 48,00 bis 420,00 € | 187,00 € |
| Die Gebühr entsteht neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. | |||
| 6201 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet | 48,00 bis 444,00 € | 197,00 € |
| Die Gebühr entsteht für die Teilnahme an außergerichtlichen Anhörungsterminen und außergerichtlichen Terminen zur Beweiserhebung. | |||
| Unterabschnitt 2 Außergerichtliches Verfahren | |||