Anlage 1.6.2.1 RVG
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1.6.2.1 RVG – Unterabschnitt 1
Allgemeine Gebühren
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr | |
Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigter | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
6200 | Grundgebühr | 44,00 bis 385,00 € | 172,00 € |
Die Gebühr entsteht neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. | |||
6201 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet | 44,00 bis 407,00 € | 180,00 € |
Die Gebühr entsteht für die Teilnahme an außergerichtlichen Anhörungsterminen und außergerichtlichen Terminen zur Beweiserhebung. | |||
Unterabschnitt 2 Außergerichtliches Verfahren |