Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 Nds. AGInsO
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: Nds. AGInsO
Gliederungs-Nr.: 32220020000000
Normtyp: Gesetz

§ 6 Nds. AGInsO

Das für Sozialordnung zuständige Ministerium bestimmt die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.