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§ 13 MinG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Regierung (Ministergesetz)
Redaktionelle Abkürzung
MinG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
1103

Die ehrenamtlichen Staatsräte erhalten eine Entschädigung, deren Höhe im Haushaltsplan festgesetzt wird.