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§ 97 MBG Schl.-H. - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
MBG Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2035-3

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 95 am 1. Januar 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1982 (GVOBl. Schl.-H. S. 41) (2) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), außer Kraft. § 95 tritt am 1. April 1991 in Kraft.

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2035-2

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Kiel, den 11. Dezember 1990

Der Ministerpräsident
Björn Engholm

Der Innenminister
Dr. Hans Peter Bull

Der Justizminister
Dr. Klaus Klingner