§ 8 MagGBV
Verordnung über die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs
Verordnung über die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs
Landesrecht Bremen
§ 8 MagGBV – In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.