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Anlage 9b LWO
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Baden-Württemberg

Anhangteil

Titel: Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 1113
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 9b LWO – Wahlniederschrift bei Einbeziehung eines anderen Wahlbezirks in die Ergebnisermittlung
(aufnehmender Wahlvorstand)

(zu § 41 Abs. 3a, § 43 Abs. 1 Satz 1)

Anlage als pdf